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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 1 R 691/10 (https://dejure.org/2011,123455)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 1 R 691/10 (https://dejure.org/2011,123455)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 08.11.2010 - S 4 R 1104/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07 Verfassungsbeschwerden gegen die Anpassung des aktuellen Rentenwertes für das Jahr 2000 und die Aussetzung der Anpassung des aktuellen Rentenwertes zum 01. Juli 2004 nicht zur Entscheidung angenommen. - BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteilen vom 20. Dezember 2007 - B 4 RA 9/05 R, 32/05 R, 51/05 R - bereits die Aussetzung der Rentenanpassung für das Jahr 2004 für verfassungsgemäß gehalten. - LSG Bayern, 15.10.2008 - L 1 R 504/08
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2007 in Höhe von 0,54% - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Landessozialgerichte bereits entschieden haben, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und das Grundgesetz keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein höherer Rentenanspruch gegen den Rentenversicherungsträger ergeben könnte (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - L 21 R 1889/08; LSG Bayern, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 1 R 504/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2009 - L 2 R 87/09). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 21 R 1889/08
Rentenanpassung 2007
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 691/10
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Landessozialgerichte bereits entschieden haben, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2007 nicht gegen höherrangiges Recht verstößt und das Grundgesetz keine Anspruchsgrundlage enthält, aus der sich ein höherer Rentenanspruch gegen den Rentenversicherungsträger ergeben könnte (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - L 21 R 1889/08; LSG Bayern, Urteil vom 15. Oktober 2008 - L 1 R 504/08; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juni 2009 - L 2 R 87/09).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 1 R 403/12 Die Kammer verwies hierzu auch auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Juli 2011 (Urteil - L 1 R 691/10; der Rechtsstreit L 1 691/10 vor dem erkennenden Senat betraf ein Verfahren des Klägers gegen die Beklagte und hatte die zum 1. Juli 2007 erfolgte Rentenanpassung zum Klagegegenstand. Die Klage hatte für den Kläger keinen Erfolg.).
Soweit der Kläger hierin einen Verstoß gegen höherrangiges Recht sieht, kann der Senat auf seine Entscheidungen vom 9. November 2005 - L 1 R 581/05 und vom 13. Juli 2011 - L 1 R 691/10 - verweisen.
Gegenstand des Rechtsstreit L 1 R 691/10 war eine Klage des Klägers gegen die Beklagte wegen der zum 1. Juli 2007 erfolgten Rentenanpassung.